Wasser fließt über bunte Kalksinterterasse
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Selbstheilungskräfte stärken

- Dinah Jacobi

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Informationen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 2. März 2004 erklärt, dass Heiler:innen neben Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen legal und gleichberechtigt arbeiten und Patient:innen ihre Therapieform frei wählen können.
Mit dieser Entscheidung wurde verdeutlicht, dass Heiler:innen eine andere Herangehensweise und im Detail andere Aufgaben im Heilungsprozess des Menschen haben.
Gemeinsam ist jedoch allen das Ziel:
Patient:innen zu Gesundheit und Wohlbefinden zu verhelfen.
Heiler:innen haben dabei einen seelsorgerischen Auftrag.

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