Uraltes Wissen als Chance nutzen
Uraltes Wissen als Chance nutzen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 2. März 2004 erklärt, dass Heiler:innen neben Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen legal und gleichberechtigt arbeiten und Patient:innen ihre Therapieform frei wählen können.
Mit dieser Entscheidung wurde verdeutlicht, dass Heiler:innen eine andere Herangehensweise und im Detail andere Aufgaben im Heilungsprozess des Menschen haben.
Gemeinsam ist jedoch allen das Ziel:
Patient:innen zu Gesundheit und Wohlbefinden zu verhelfen.
Heiler:innen haben dabei einen seelsorgerischen Auftrag.