Laufendes Wasser über Kalksinterterassen
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Selbstheilungskräfte stärken

- Dinah Jacobi

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Informationen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 2. März 2004 erklärt, dass HeilerInnen neben ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen legal und gleichberechtigt arbeiten und PatientInnen ihre Therapieform frei wählen können.
Mit dieser Entscheidung wurde verdeutlicht, dass HeilerInnen eine andere Herangehensweise und im Detail andere Aufgaben im Heilungsprozess des Menschen haben.
Gemeinsam ist jedoch allen das Ziel:
PatientInnen zu Gesundheit und Wohlbefinden zu verhelfen.
HeilerInnen haben dabei einen seelsorgerischen Auftrag.

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